Carport Baugenehmigung
Eine
Carport Baugenehmigung ist sicher nicht für alle
Carports notwendig, da die überbaute Fläche nicht in jedem Fall das ohne Baugenehmigung erlaubte Maß übersteigt. Bei
Doppelcarports und Reihencarports, die Unterstellraum für mehrere Fahrzeuge bieten sollen, kommt der Bauherr aber oft ohne eine nicht aus.
Die muss beim örtlichen Bauamt beantragt werden. Diese ist in erster Linie von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Sind in der Gegend bereits mehrere errichtet worden, so kann man davon ausgehen, dass eine Genehmigung erteilt werden wird.
Auch die Statik trägt dazu bei, ob der Bausatz errichtet werden darf oder nicht. In manchen Gegenden gibt es verschiedene Vorgaben, an die sich der Bauherr zwingend halten muss. Darüber hinaus spielt die für die
Carport auch eine Rolle, weil der Bau bestimmte Sicherheitskriterien erfüllen muss.
Die des sollte mit ausreichend Reserve berechnet worden sein, damit das nicht nur sein Eigengewicht, sondern auch Belastungen durch Schnee und Wind aushält. Wurde die für den gewünschten Bausatz beispielsweise für eine niedrige Schneelastzone erstellt, so kann es sein, dass in bekannt schneereichen Gebieten keine Genehmigung erteilt wird. Ein Modell mit einer anderen kann hier mehr Erfolg bringen.
Man sollte sich bei der Planung in jedem Fall an den Modellen in der Umgebung orientierten, wenn man Erfolg haben möchte. In der Regel haben von renommierten Herstellern wie beispielsweise holzon keine Probleme mit einer Verweigerung. Bei Veränderungen an der Bauart sollte man jedoch einen Fachmann fragen.